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Wie lege ich eine Lohnart für die Fahrzeugverwaltung an?
Damit die Fahrzeugverwaltung richtig arbeiten kann, müssen Lohnarten und Abzugsarten angelegt werden.
Dazu klicken Sie auf "Allgemein → Abrechnung → Lohnarten" und legen die benötigte Lohnart für die Fahrzeugverwaltung an. Gern können Sie auch eine schon vorhandene Lohnart duplizieren. Bitte beachten Sie, dass Sie die genaue Schlüsselung der Lohnarten von Ihrem Steuerberater prüfen lassen.
Müssen die Lohnarten Steuer- und Sozialversicherungspflichtig angelegt werden, muss unter Code für Steuer und Code für Sozialversicherung die Schlüsselung „Steuerpflichtig“ bzw. „Sozialversicherungspflichtig“ eingetragen werden. Die Schlüsselung „Geldwertvorteil“ kann von der Fahrzeugverwaltung nicht verarbeitet werden.
Bitte beachten Sie, dass für die Fahrzeugverwaltung verschiedene Lohnarten für die 1 %, 0,5 % und 0,25 %-Versteuerung angelegt werden müssen. Die Schlüsselung ist in allen Lohnarten dieselbe. Die Fahrzeugverwaltung berücksichtigt die unterschiedlichen Prozentzahlen automatisch.
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