Wie lege ich einen freiwillig versicherten Mitarbeiter an (Selbstzahler)?
Sobald ein Mitarbeiter mit seinem Jahresverdienst über die Versicherungspflichtgrenze kommt, kann er sich entscheiden, ob er weiterhin in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlt oder sich privat versichert.
Entscheidet sich der Mitarbeiter weiterhin in der gesetzlichen Krankenkasse einzuzahlen, geht die Sozialversicherungsschuld vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer über. Das bedeutet, dass der Mitarbeiter die Sozialversicherungsbeiträge selbst überweisen muss.
Zunächst muss der Tätigkeitsschlüssel im Personalstamm unter "Lohn → Sozialversicherung" angelegt werden. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
Danach definieren Sie den Rechtskreis und die Personengruppe, welche bei sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern auf "101 - SV-Pflichtig ohne bes. Merkmale" zu stellen ist. Der Rechtskreis hat seit dem 01.01.2025 keine Auswirkung mehr auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Mitarbeiters, da die Beitragsbemessungsgrenzen zwischen West und Ost nun einheitlich sind.
Nun hinterlegen Sie die Krankenkassendaten. Hier ist die gesetzliche Krankenkasse des Mitarbeiters auszuwählen, was in unserem Beispiel die "AOK-Niedersachsen" ist.
Die Umlagepflicht wird standardmäßig auf "Umlage laut Grunddaten" gestellt, da die Umlagepflicht (U1 und U2) im Mandanten- bzw. im Filialstamm eingestellt wird.
Die "KV/PV Beitragsart" wird auf "Freiwillig gesetzlich" gestellt, wodurch die Felder "KV/PV Beitrag freiwillig" automatisch vom Programm mit Werten gefüllt werden. Die Werte setzen sich aus dem allgemeinen KV bzw. PV Beitrag (14,6 % KV) und dem individuellen Zusatzbeitrag der Krankenkasse bei Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze zusammen.


