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Wie lege ich einen Mitarbeiter in der Gleitzone an?

Mitarbeiter im Übergangsbereich (Midijob) anlegen

Ein Mitarbeiter im Übergangsbereich (früher „Gleitzone", auch „Midijob" genannt) erhält im Jahresdurchschnitt ein monatliches Gehalt zwischen 556,01 € und 2.000,00 €. Die Besonderheit: Die Sozialversicherungsbeiträge des Mitarbeiters werden nicht auf Basis des vollen Bruttoentgelts berechnet, sondern mithilfe einer speziellen Formel auf ein reduziertes beitragspflichtiges Entgelt umgerechnet. Dadurch zahlt der Mitarbeiter geringere Sozialversicherungsbeiträge.

Im Folgenden erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie einen solchen Mitarbeiter in der Software anlegen. Voraussetzung ist, dass die allgemeinen Stammdaten des Mitarbeiters bereits erfasst wurden.

Schritt 1: Tätigkeitsschlüssel anlegen

Navigieren Sie zu Lohn → Sozialversicherung und legen Sie den Tätigkeitsschlüssel an:

  1. Klicken Sie auf das 3-Punkte-Icon neben dem Feld für den Tätigkeitsschlüssel.
  2. Wählen Sie die zutreffenden Angaben aus (z. B. Tätigkeit, Ausbildung, Vertragsform).
  3. Bestätigen Sie Ihre Auswahl mit OK.

Schritt 2: Rechtskreis und Personengruppe festlegen

Definieren Sie anschließend den Rechtskreis und die Personengruppe:

  • Personengruppe: Wählen Sie für sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter die Einstellung 101 – SV-Pflichtig ohne bes. Merkmale.
  • Rechtskreis: Seit dem 01.01.2025 hat der Rechtskreis (West/Ost) keine Auswirkung mehr auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung, da die Beitragsbemessungsgrenzen bundesweit einheitlich sind.

Schritt 3: Krankenkassendaten hinterlegen

Wählen Sie die gesetzliche Krankenkasse des Mitarbeiters aus (im Beispiel: „AOK-Niedersachsen").

Schritt 4: Umlagepflicht und Beitragsart einstellen

Nehmen Sie folgende Einstellungen vor:

Feld
Einstellung
Erläuterung
Umlagepflicht
Umlage laut Grunddaten
Die Umlagepflicht (U1 für Krankheit, U2 für Mutterschaft) wird zentral im Mandanten- bzw. Filialstamm gesteuert.
KV/PV Beitragsart
Gesetzlich
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (KV/PV) werden nach dem gesetzlichen Tarif berechnet.
KV/PV Zuschuss AG
Zuschuss nach BBG
Der Arbeitgeberzuschuss richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze (BBG).

Schritt 5: Beitragsgruppen definieren

Die Beitragsgruppen legen fest, welche Sozialversicherungsbeiträge in welcher Höhe berechnet werden. Die Reihenfolge der SV-Zweige ist immer:

Position
SV-Zweig
Schlüssel
Bedeutung
1
Krankenversicherung
1
Allgemeiner/voller Beitrag
2
Rentenversicherung
1
Allgemeiner/voller Beitrag
3
Arbeitslosenversicherung
1
Allgemeiner/voller Beitrag
4
Pflegeversicherung
1
Allgemeiner/voller Beitrag

Für einen voll sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter tragen Sie daher die Schlüsselung 1-1-1-1 ein.

Schritt 6: Übergangsbereich (Midijob) aktivieren

Damit die besondere Berechnungsformel für den Übergangsbereich angewendet wird, setzen Sie im Feld Übergangsbereich den Wert auf 1 – Midijob.

Wichtig: Ohne diese Einstellung werden die Sozialversicherungsbeiträge auf Basis des vollen Bruttoentgelts berechnet – die reduzierte Beitragslast für den Mitarbeiter greift dann nicht.

Schritt 7: Status und Verhältnis zum Unternehmen angeben

Geben Sie abschließend an:

  • Stellung im Beruf: Ob der Mitarbeiter als Arbeiter oder Angestellter beschäftigt ist.
  • Verhältnis zum Geschäftsführer/Inhaber: In welchem Verwandtschafts- oder sonstigen Verhältnis der Mitarbeiter zum Geschäftsführer bzw. Inhaber steht (z. B. kein Verhältnis, Ehegatte, Kind).

Zusammenfassung der Einstellungen

Einstellung
Wert
Personengruppe
101 – SV-Pflichtig ohne bes. Merkmale
Krankenkasse
Gesetzliche Krankenkasse des Mitarbeiters
Umlagepflicht
Umlage laut Grunddaten
KV/PV Beitragsart
Gesetzlich
KV/PV Zuschuss AG
Zuschuss nach BBG
Beitragsgruppen
1-1-1-1
Übergangsbereich
1 – Midijob

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