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Wie lege ich einen Mitarbeiter in der Gleitzone an?

Ein Mitarbeiter in der Gleitzone erhält im Jahresdurchschnitt ein monatliches Gehalt zwischen 556,01 € und 2.000,00 €. Diese Variante hat die Besonderheit, dass die Sozialversicherungsabgaben des Mitarbeiters nicht vom vollen erwirtschafteten Entgelt berechnet werden, sondern mit einer speziellen Formel umgerechnet werden.

Nach der Eingabe der Stammdaten legen Sie zunächst unter "Lohn → Sozialversicherung" den Tätigkeitsschlüssel an. Klicken Sie dazu auf das 3-Punkte-Icon, wählen Sie die entsprechenden Punkte aus und bestätigen Sie Ihre Auswahl mit "OK".

Danach definieren Sie den Rechtskreis und die Personengruppe, welche bei sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern auf "101 - SV-Pflichtig ohne bes. Merkmale" zu stellen ist. Der Rechtskreis hat seit dem 01.01.2025 keine Auswirkung mehr auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Mitarbeiters, da die Beitragsbemessungsgrenzen zwischen West und Ost einheitlich sind.

Nun hinterlegen Sie die Krankenkassendaten. Hier ist die gesetzliche Krankenkasse des Mitarbeiters auszuwählen, was in unserem Beispiel die "AOK-Niedersachsen" ist. 

Die Umlagepflicht wird standardmäßig auf "Umlage laut Grunddaten" gestellt, da die Umlagepflicht (U1 und U2) im Mandanten- bzw. im Filialstamm eingestellt wird.

Die "KV/PV Beitragsart" wird auf "Gesetzlich" gestellt, der "KV/PV Zuschuss AG" auf "Zuschuss nach BBG".

Als Nächstes sind die Beitragsgruppen zu definieren. Diese geben an, wie hoch die zu berechnenden SV-Beiträge sind.

Die Reihenfolge der SV-Zweige ist immer: Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.

Da ein sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter in allen Sozialversicherungszweigen voll SV-pflichtig ist, wird über alle eine "1 – Allgemeiner bzw. Voller Beitrag" eingetragen.

Folgende Schlüsselung ist in diesem Fall anzugeben: 1-1-1-1

Damit die besondere Berechnungsvariante aktiviert wird, wählen Sie im Feld "Übergangsbereich" die Eingabe "1 - Midijob" aus.

Zum Schluss muss angegeben werden, ob ein Mitarbeiter "Arbeiter" oder "Angestellter" ist und in welchem Verhältnis er zu dem Geschäftsführer bzw. Inhaber steht. 

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