Wie lege ich einen privat versicherten Mitarbeiter an?
Sobald ein Mitarbeiter mit seinem Jahresverdienst über die Versicherungspflichtgrenze kommt, kann er sich entscheiden, ob er weiterhin in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlt oder sich privat versichert.
Entscheidet sich der Mitarbeiter für eine private Krankenversicherung, müssen besondere Einstellungen getroffen werden.
Zunächst muss der Tätigkeitsschlüssel im Personalstamm unter "Lohn → Sozialversicherung" angelegt werden, welcher sich wie folgt zusammensetzt.
Danach definieren Sie den Rechtskreis und die Personengruppe, welche bei sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern auf "101 - SV-Pflichtig ohne bes. Merkmale" zu stellen ist. Der Rechtskreis hat seit dem 01.01.2025 keine Auswirkung mehr auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Mitarbeiters, da die Beitragsbemessungsgrenzen zwischen West und Ost einheitlich sind.
Als Nächstes hinterlegen Sie die Krankenkassendaten. Hier ist nun zu beachten, dass im Feld "Krankenversicherung" eine Dummy-Krankenkasse zu hinterlegen ist. Diese Krankenkasse trägt in unseren Neukundendatenbanken die Bezeichnung "private Krankenkasse".
In den Feldern "Renten-/Arbeitslosen-Vers." sowie "Umlage Krankenkasse" muss eine gesetzliche Krankenkasse hinterlegt werden. Hier kann die Krankenkasse hinterlegt werden, bei der die meisten Ihrer Mitarbeiter versichert sind.
Die Umlagepflicht wird standardmäßig auf "Umlage laut Grunddaten" gestellt, da die Umlagepflicht (U1 und U2) im Mandanten- bzw. im Filialstamm eingestellt wird.
Die "KV/PV Beitragsart" wird auf "Privat" gestellt.
Nun werden die Felder "KV/PV Beitrag Freiwillig" automatisch vom Programm freigeschaltet.
Folgende Werte sind in die Felder einzutragen:
KV-Beitrag freiwillig:
Hier wird der monatliche Krankenversicherungsbeitrag eingetragen, den der Mitarbeiter an seine Krankenkasse zu zahlen hat. Dies ist die Grundlage zur Berechnung des KV-Zuschusses Arbeitgeber.
PV-Beitrag freiwillig:
Hier wird der monatliche Pflegeversicherungsbeitrag eingetragen, den der Mitarbeiter an seine Krankenkasse zu zahlen hat. Dies ist die Grundlage zur Berechnung des PV-Zuschusses Arbeitgeber.
Basisabsicherung KV:
Der Beitrag zur Krankenversicherung teilt sich in zwei Komponenten auf: Basisabsicherung und Zusatzbeitrag. Die Basisabsicherung ist dafür zuständig, die „normalen“ Krankheitskosten wie Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte abzudecken. Die Zusatzbeiträge beinhalten Leistungen wie Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer.
In diesem Feld wird der Anteil der Basisabsicherung eingetragen. Dieser Beitrag wird zur Berechnung der Lohnsteuer herangezogen.
Bitte beachten Sie, dass diese Felder Pflichtfelder sind und angegeben werden müssen.
Als Nächstes sind die Beitragsgruppen zu definieren. Diese geben an, wie hoch die zu berechnenden SV-Beiträge sind.
Die Reihenfolge der SV-Zweige ist immer: Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
Da der Mitarbeiter seine privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge eigenständig an die private Krankenkasse überweisen muss, müssen die Beitragsgruppen Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung auf: „0 – kein Beitrag“ geschlüsselt werden.
Folgende Schlüsselung ist in diesem Fall anzugeben: 0-1-1-0
Zum Schluss muss angegeben werden, ob ein Mitarbeiter "Arbeiter" oder "Angestellter" ist und in welchem Verhältnis er zu dem Geschäftsführer bzw. Inhaber steht.
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