Mini-/Midijob

Wie lege ich einen privat versicherten Mitarbeiter an, der Minijobber ist?

Rufen Sie den Personalstamm des Mitarbeiters auf, wechseln Sie in das Menü "Lohn → Sozialversicherung" und legen Sie über den Button "Neu" einen neuen Datensatz an.

Nun wählen Sie die Personengruppe "109 = geringf. entlohnte Besch. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV" aus und hinterlegen unter dem Bereich "Krankenkassen" bei der Krankenversicherung, Renten-/Arbeitslosen-Vers. und der Umlage-Krankenkasse die Minijobzentrale.

Um bei der "Krankenversicherung" die "private Krankenkasse" auswählen zu können, stellen Sie die "KV/PV Beitragsart" auf "Privat". Bitte beachten Sie, dass in den Feldern „KV/PV Beitrag“ kein Wert eingetragen werden darf, da diese Felder nur auszufüllen sind, wenn ein Zuschuss zur Kranken- bzw. Pflegeversicherung bei  sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern ausgezahlt werden muss.

Im Feld „Basisabsicherung KV:“ muss zwingend ein Wert eingegeben werden. Da die Basisabsicherung nur steuerrechtliche Auswirkungen hat, können Sie einen fiktiven Wert von „0,01 €“ eintragen, da bei Minijobbern im Normalfall keine Lohnsteuer berechnet wird.

Nachdem Sie die Eingaben getätigt haben, wählen Sie unter "Beitragsgruppen → Krankenversicherung" die Beitragsgruppe "0 = Kein Beitrag" aus.

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