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Wie lege ich in zvoove Payroll einen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter an?

Sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter in zvoove Payroll anlegen

Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie in zvoove Payroll einen regulär sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter anlegen. Im Beispiel verdient der Mitarbeiter monatlich über 2.000,00 €, liegt jedoch unterhalb der Versicherungspflichtgrenze (die Einkommensgrenze, ab der keine Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung mehr besteht).

Voraussetzung: Die Stammdaten des Mitarbeiters (Name, Adresse, Geburtsdatum etc.) wurden bereits erfasst.

Schritt 1: Tätigkeitsschlüssel anlegen

Der Tätigkeitsschlüssel beschreibt die ausgeübte Tätigkeit des Mitarbeiters und wird für die Meldungen an die Sozialversicherung benötigt.

  1. Navigieren Sie zu Lohn → Sozialversicherung.
  2. Klicken Sie auf das 3-Punkte-Icon neben dem Feld für den Tätigkeitsschlüssel.
  3. Wählen Sie die zutreffenden Angaben aus.
  4. Bestätigen Sie Ihre Auswahl mit OK.

Schritt 2: Rechtskreis und Personengruppe festlegen

  1. Wählen Sie den Rechtskreis (West oder Ost) aus.
    Hinweis: Seit dem 01.01.2025 hat der Rechtskreis keine Auswirkung mehr auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung, da die Beitragsbemessungsgrenzen zwischen West und Ost einheitlich sind.
  2. Setzen Sie die Personengruppe auf 101 – SV-Pflichtig ohne bes. Merkmale. Diese Einstellung ist für regulär sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter korrekt.

Schritt 3: Krankenkassendaten hinterlegen

Wählen Sie die gesetzliche Krankenkasse des Mitarbeiters aus. In unserem Beispiel ist dies die AOK Niedersachsen.

Schritt 4: Umlagepflicht und Beitragsart einstellen

Nehmen Sie folgende Einstellungen vor:

Feld
Einstellung
Erläuterung
Umlagepflicht
Umlage laut Grunddaten
Die Umlagepflicht (U1 für Krankheit, U2 für Mutterschaft) wird zentral im Mandanten- bzw. Filialstamm festgelegt und von dort übernommen.
KV/PV Beitragsart
Gesetzlich
Der Mitarbeiter ist gesetzlich kranken- und pflegeversichert.
KV/PV Zuschuss AG
Zuschuss nach BBG
Der Arbeitgeberzuschuss richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze (BBG).

Schritt 5: Beitragsgruppen definieren

Die Beitragsgruppen bestimmen die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge in den einzelnen SV-Zweigen. Die Reihenfolge ist immer:

Position
SV-Zweig
Beitragsgruppe
1
Krankenversicherung
1 – Allgemeiner/Voller Beitrag
2
Rentenversicherung
1 – Allgemeiner/Voller Beitrag
3
Arbeitslosenversicherung
1 – Allgemeiner/Voller Beitrag
4
Pflegeversicherung
1 – Allgemeiner/Voller Beitrag

Für einen voll sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter lautet die Schlüsselung daher: 1-1-1-1.

Schritt 6: Beschäftigungsstatus und Verhältnis zum Geschäftsführer/Inhaber angeben

  1. Wählen Sie aus, ob der Mitarbeiter als Arbeiter oder Angestellter beschäftigt ist.
  2. Geben Sie an, in welchem Verhältnis der Mitarbeiter zum Geschäftsführer bzw. Inhaber steht (z. B. kein besonderes Verhältnis, Ehegatte, Verwandter).

Zusammenfassung

Nach Abschluss aller sechs Schritte ist der sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter vollständig im Bereich Sozialversicherung angelegt. Prüfen Sie abschließend alle Eingaben auf Richtigkeit.

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