Wie lege ich in zvoove Payroll einen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter an?
Sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter in zvoove Payroll anlegen
Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie in zvoove Payroll einen regulär sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter anlegen. Im Beispiel verdient der Mitarbeiter monatlich über 2.000,00 €, liegt jedoch unterhalb der Versicherungspflichtgrenze (die Einkommensgrenze, ab der keine Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung mehr besteht).
Voraussetzung: Die Stammdaten des Mitarbeiters (Name, Adresse, Geburtsdatum etc.) wurden bereits erfasst.
Schritt 1: Tätigkeitsschlüssel anlegen
Der Tätigkeitsschlüssel beschreibt die ausgeübte Tätigkeit des Mitarbeiters und wird für die Meldungen an die Sozialversicherung benötigt.
- Navigieren Sie zu Lohn → Sozialversicherung.
- Klicken Sie auf das 3-Punkte-Icon neben dem Feld für den Tätigkeitsschlüssel.
- Wählen Sie die zutreffenden Angaben aus.
- Bestätigen Sie Ihre Auswahl mit OK.
Schritt 2: Rechtskreis und Personengruppe festlegen
- Wählen Sie den Rechtskreis (West oder Ost) aus.
Hinweis: Seit dem 01.01.2025 hat der Rechtskreis keine Auswirkung mehr auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung, da die Beitragsbemessungsgrenzen zwischen West und Ost einheitlich sind. - Setzen Sie die Personengruppe auf 101 – SV-Pflichtig ohne bes. Merkmale. Diese Einstellung ist für regulär sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter korrekt.
Schritt 3: Krankenkassendaten hinterlegen
Wählen Sie die gesetzliche Krankenkasse des Mitarbeiters aus. In unserem Beispiel ist dies die AOK Niedersachsen.
Schritt 4: Umlagepflicht und Beitragsart einstellen
Nehmen Sie folgende Einstellungen vor:
Schritt 5: Beitragsgruppen definieren
Die Beitragsgruppen bestimmen die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge in den einzelnen SV-Zweigen. Die Reihenfolge ist immer:
Für einen voll sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter lautet die Schlüsselung daher: 1-1-1-1.
Schritt 6: Beschäftigungsstatus und Verhältnis zum Geschäftsführer/Inhaber angeben
- Wählen Sie aus, ob der Mitarbeiter als Arbeiter oder Angestellter beschäftigt ist.
- Geben Sie an, in welchem Verhältnis der Mitarbeiter zum Geschäftsführer bzw. Inhaber steht (z. B. kein besonderes Verhältnis, Ehegatte, Verwandter).
Zusammenfassung
Nach Abschluss aller sechs Schritte ist der sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter vollständig im Bereich Sozialversicherung angelegt. Prüfen Sie abschließend alle Eingaben auf Richtigkeit.
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