Abzugs-, Bezugs-, Lohnarten

Wie lege ich Lohnarten für geldwerten Vorteil (GWV) an?

Wenn Sie Lohnarten für einen geldwerten Vorteil anlegen wollen, können Sie dies im Lohnartenstamm unter "Allgemein → Abrechnung → Lohnarten" durchführen.
Entweder legen Sie eine neue Lohnart an oder duplizieren eine bestehende. Wichtig bei der Anlage ist die Entscheidung, ob die Lohnart regulär als SV-/ST-pflichtig geschlüsselt werden soll oder als geldwerter Vorteil mit automatischem Abzug.

1. Bei der regulären Schlüsselung als SV-/ST-pflichtige Lohnart muss diese als in den beiden Bereichen entsprechend geschlüsselt sein.

Nachteil hierbei: Bei dem Mitarbeiter muss immer auch ein Abzug hinterlegt werden, bei dem die Werte wieder abgezogen werden.

Vorteil: Die Lohnart wird auf dem Buchungsbeleg ausgewiesen.

2. Bei der Schlüsselung als geldwerter Vorteil muss die SV- und ST-Schlüsselung auf geldwerter Vorteil stehen und in dem neuen Register GWV muss ein Abzug hinterlegt werden, der dann als automatischer Abzug bei dem Mitarbeiter fungiert.

Nachteil bei dieser Herangehensweise: Die Lohnart muss über eine gesonderte Auswertung an die Fibu/Steuerberater übergeben werden. (Auswertung → Abrechnung → Umsatzsteuerverbuchung GWV). 

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