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Wie rechne ich Mutterschutz bei Gehaltsempfängern ab?
Bevor zvoove Payroll den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld berechnen kann, muss die zuvor angelegte Lohnart "Mutterschutz" in den Optionen hinterlegt werden.
Melden Sie sich dafür zunächst mit dem Bediener "SYS" an und gehen Sie in den Pfad "Datei → Einstellungen → Optionen → Programmsteuerung 3".
Über das "Drei-Punkte-Icon" wählen Sie nun die Lohnart "Mutterschutz" aus und bestätigen Ihre Eingabe über den Button "OK".
Durch diese Einstellung kann der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld automatisch von zvoove Payroll berechnet werden.
Jetzt wechseln Sie in zvoove (für Personaldienstleister), um die Lohnart bei dem entsprechenden Mitarbeiter zu hinterlegen, welche Sie über den Personalstamm "Allgemein → Fehlzeit" eintragen.
Als Nächstes tragen Sie die Abrechnung der entsprechenden Mitarbeiterin vor, indem Sie in zvoove Payroll "Lohn → Abrechnung → Vortragen → Mitarbeiter hinzufügen" wählen.
Nun klicken Sie auf "Bearbeiten", um die Fehlzeit und den Zuschuss zum Mutterschutz zu hinterlegen.
Dafür fügen Sie den Mitarbeiter hinzu und klicken auf den Button "Kennzeichen".
Hier setzen Sie als Erstes den Zeitraum, in dem der Mitarbeiter mit der Fehlzeit abgerechnet werden soll, indem Sie zuerst den Punkt "Von" und danach den Punkt "Bis“ markieren. Danach wählen Sie über das Feld "Kennzeichen" die Fehlzeit "Mutterschutz" aus.
Beachten Sie, dass eine Angabe unter "Std. unproduktiv“ zwingend erforderlich ist. Sollte der Mitarbeiter den gesamten Tag abwesend sein, tragen Sie die vereinbarten Stunden ein, die im Personalstamm unter „Lohn → Allgemeine Lohndaten“ eingegeben wurden. Klicken Sie anschließend auf "Bereich zuweisen“.
Jetzt kann von zvoove Payroll der Zuschuss zum Mutterschutz berechnet werden. Öffnen Sie nun über den Button "Mutterschaftsgeld“ die Berechnung.
Das Programm ermittelt anhand der letzten drei Abrechnungen vor Eintritt des Mutterschutzes den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, welches Sie über den Button "Ergebnis in Abrechnung übernehmen" übernehmen können.
Diese Berechnung ist optional und muss nicht durchgeführt werden. Wenn Sie den Zuschuss manuell erfassen wollen, klicken Sie in der Abrechnung auf den Button "Neu" und hinterlegen die Lohnart "Zuschuss zum Mutterschaftsgeld" manuell.
Beachten Sie jedoch, dass ggf. die Lohnart "Gehalt" manuell gekürzt werden muss, da das Eintragen der Fehlzeit die feste monatliche Lohnart NICHT automatisch kürzt.
Um die Lohnart "Gehalt" zu ändern, markieren und entfernen Sie diese über den Button "Löschen".
Danach klicken Sie auf den Button "Neu", um die neue gekürzte Lohnart hinzuzufügen, tragen den gekürzten Wert manuell ein und bestätigen Ihre Eingabe mit "OK".
Nun ist der Zuschuss zum Mutterschutz und das gekürzte Gehalt hinterlegt. Die Abrechnung kann wie gewohnt gedruckt werden. Die Meldungen zum AAG und EEL werden nach dem Druck der Abrechnung im Export bereitgestellt.
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