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Wie sind Anpassungen der Jahressonderzahlungen einzustellen?

Jahressonderzahlungen anpassen

Voraussetzung:

Für diese Einstellung benötigen Sie einen Systemadministrator-Zugang.

Übersicht

Diese Anleitung beschreibt, wie Sie die Erhöhung der Jahressonderzahlungen (Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld) in einem Tarifvertrag zum Stichtag 01.01.2024 einstellen.

⚠️ Wichtig: Die Anpassung muss für beide Sonderzahlungen durchgeführt werden – sowohl für das Urlaubsgeld als auch für das Weihnachtsgeld.

⚠️ Wichtig: Bitte prüfen Sie die eingetragenen Beträge und Erhöhungsbeträge selbstständig anhand des offiziellen Handouts des GVP (Gesamtverband der Personaldienstleister). Nur so stellen Sie sicher, dass alle Werte korrekt übernommen wurden.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Navigieren Sie zu Datei → Stammdaten → Abrechnung → Tarifverträge.

  1. Wählen Sie den anzupassenden Tarifvertrag aus der Liste aus und klicken Sie auf „Ändern".

  1. Wählen Sie die anzupassende Mitarbeitergruppe aus

  2. Wechseln Sie in dieser Mitarbeitergruppe unten in den Bereich Sonderzahlung

  1. Wählen Sie zunächst das Urlaubsgeld aus und klicken Sie auf Ändern.

  1. Ersetzen Sie die bisherigen Beträge durch die neuen, erhöhten Beträge.

  • Alte Werte:

  • neue Werte:

  1. Bestätigen Sie die Änderung mit einem Klick auf „OK".

  2. Wiederholen Sie die Schritte 5 und 6 für das Weihnachtsgeld. Wählen Sie dazu im Bereich „Sonderzahlung" das Weihnachtsgeld aus und passen Sie die Beträge entsprechend an.

  1. Wiederholen Sie die Anpassung der Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) für alle genutzten Mitarbeitergruppen Ihres Tarifvertrags.

Ergebnis:

Bei der Ausweisung der Lohnarten in Monaten mit Sonderzahlungen werden diese automatisch mit den hinterlegten Werten ausgewiesen.


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