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Wie trage ich Kinder im Personalstamm des Mitarbeiters ein, damit diese in der Pflegeversicherung berücksichtigt werden?

Öffnen Sie den Personalstamm und klicken Sie danach auf der linken Seite auf „Lohn → Kinder DaBPV (PUEG)“.
 
 
Klicken Sie anschließend auf den Button „Neu“, wodurch sich ein neues Fenster für die manuelle Eingabe öffnet.
 
Felderläuterungen:
  • Gültig ab: Gültigkeit des Datensatzes - Gibt an, ab welchem Abrechnungszeitraum der Datensatz berücksichtigt werden soll.
  • Elterneigenschaft ab: Gültigkeit der Elterneigenschaft - gibt an, ab wann der Zuschlag für Kinderlose nicht mehr berücksichtigt werden soll. Liegt die Gültigkeit der Elterneigenschaft weiter in der Vergangenheit als die Gültigkeit des Datensatzes, wird die Gültigkeit des Datensatzes angenommen.
  • KINDER: Übersicht der Anzahl der Kinder mit dazugehörigem „Gültig ab Datum“ (Geburtsdatum, Adoptionsdatum etc.).
Bitte beachten Sie, dass immer der letzte gültige Datensatz vom Programm berücksichtigt wird. Sollten z.B. zum 01.05.2025 drei Kinder mit unterschiedlichen Geburtsdaten berücksichtigt werden, reicht es, einen Datensatz mit der Anzahl 3 und einem Ab-Datum 01.05.2025 einzutragen.
 

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