Allgemein

Wie verrechne ich tägliche und wöchentliche Belastungszuschläge?

An folgendem Beispiel möchten wir Ihnen verdeutlichen, dass Sie den Belastungszuschlag nicht doppelt ausweisen.

Im Beispiel sind für eine/n Mitarbeiter/in folgende Stunden angefallen:

Mo 2 Die 3 Mi 4 Do 5 Fr 6 Sa 7 So 8
7,00 7,00 7,00 7,00 7,00 7,00  
9,00 7,00 7,00 7,00 7,00 7,00  

Bei einer täglichen Stundenobergrenze von 8 Stunden und einer wöchentlichen Stundenobergrenze von 40 Stunden, müssen folgende Belastungszuschläge ausgewiesen werden:

  • Montags: 1 Stunde
  • Sonntags: 3 Stunden, die sich ergeben aus 4 Stunden (für die wöchentliche Arbeitszeit von 44 Stunden) abzgl. 1 Stunde, die bereits montags ausgewiesen wurde.
Tag Datum Lohnartnr. Lohnart Stunden
Mo 02.03.2020 20 Stundenlohn 9,00
Mo 02.03.2020 203 Belastungszuschlag 25% 1,00
Di 03.03.2020 20 Stundenlohn 7,00
Mi 04.03.2020 20 Stundenlohn 7,00
Do 05.03.2020 20 Stundenlohn 7,00
Fr 06.03.2020 20 Stundenlohn 7,00
Sa 07.03.2020 20 Stundenlohn 7,00
So 08.03.2020 203 Belastungszuschlag 25% 3,00

Um diese Einstellungen vorzunehmen, öffnen Sie die Personalkonditionen eines Mitarbeiters bzw. einer Mitarbeiterin.

Wählen Sie den Belastungszuschlag, dessen Berechnung abhängig von der Kalenderwoche ist. Ggf. müssen Sie die Lohnart "Belastungszuschlag" vorher noch im Lohnartenstamm anlegen.

Klicken Sie nun auf die Schaltfläche "Weitere Einstellungen". Im sich öffnenden Fenster wählen Sie die Registerkarte "Verrechnungen" und setzen die Option "Verrechnung mit täglichen Konditionen mit gleicher Lohnart-Nr."

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