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Wie weit rückwirkend kann ich einen Mitarbeiter bei Elstam anmelden?

Wie weit rückwirkend kann ich einen Mitarbeiter bei ELStAM anmelden?

ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) ist das elektronische Verfahren, über das Arbeitgeber die steuerlichen Abzugsmerkmale ihrer Mitarbeiter – wie Steuerklasse, Kinderfreibeträge oder Kirchensteuermerkmale – direkt beim Finanzamt abrufen.

Frist für rückwirkende An- und Abmeldungen

Eine ELStAM-Anmeldung oder -Abmeldung kann für einen Mitarbeiter maximal 6 Wochen rückwirkend durchgeführt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist eine rückwirkende Meldung über das reguläre Verfahren nicht mehr möglich.

Wichtige Hinweise

  • Rückmeldungen prüfen: Achten Sie darauf, dass die An- oder Abmeldungen fehlerfrei vom Finanzamt zurückgemeldet werden. Kontrollieren Sie die Rückmeldungen nach jeder Meldung sorgfältig, um eventuelle Fehler frühzeitig zu erkennen und zu beheben.

  • Abmeldung bei Austritt nicht vergessen: Stellen Sie sicher, dass Mitarbeiter bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zeitnah bei ELStAM abgemeldet werden, um die 6-Wochen-Frist einzuhalten.

  • Versäumte Abmeldung – Ummeldung erforderlich: Wurde ein Mitarbeiter nach seinem Austritt nicht rechtzeitig bei ELStAM abgemeldet und wird später erneut beschäftigt, muss anstelle einer Neuanmeldung eine Ummeldung durchgeführt werden. Diese Ummeldung kann ausschließlich durch den Support vorgenommen werden. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an den Support.

Übersicht: Fristen und Vorgehensweisen

Situation
Frist / Vorgehensweise
Rückwirkende Anmeldung
Maximal 6 Wochen rückwirkend möglich
Rückwirkende Abmeldung
Maximal 6 Wochen rückwirkend möglich
Abmeldung bei Austritt versäumt und erneute Beschäftigung
Ummeldung erforderlich – nur über den Support möglich