Abrechnung/Rückrechnung

Wie wird ein Firmenwagen eines Mitarbeiters ohne Fahrzeugverwaltung mit der 1 % (0,5 oder 0,25) Regelung abgerechnet?

Um ein Firmenfahrzeug eines Mitarbeiters ohne Fahrzeugverwaltung mit der 1 % (0,5 oder 0,25) Regelung abzurechnen, verwenden Sie bitte die Lohnart, welche Sie für die 1 % Regelung angelegt haben.

Wählen Sie die Lohnart über "Allgemein/Abrechnung/Lohnarten" aus und duplizieren Sie diese. Nun können Sie die Lohnart umbenennen und anpassen.

Danach wechseln Sie in den Menüpfad „Allgemein/Abrechnung/Abzugsarten“ und legen die benötigten Abzugsarten nach Vorbild der 1 %-Regelung erneut an. In der Abzugsart wählen Sie bei dem Punkt „GWV PKW“ aus, um welche Versteuerungsart es sich handelt. Dadurch wird in den Buchungsbeleg der ausgewählte Prozentsatz übergeben, da in der Finanzbuchhaltung der volle %-Satz gebucht werden muss.

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