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Wie wird ein geringfügig beschäftigter Mitarbeiter in der Steuerkarte geschlüsselt?

Geringfügig beschäftigten Mitarbeiter in der Steuerkarte schlüsseln

Bei einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) gelten besondere steuerliche Regelungen. Damit die Lohnabrechnung in Payroll korrekt durchgeführt wird, muss die Steuerkarte des Mitarbeiters entsprechend eingerichtet werden.

Einstellungen in der Steuerkarte

Nehmen Sie folgende Einstellungen in der Steuerkarte des geringfügig beschäftigten Mitarbeiters vor:

Feld
Wert
Hinweis
ELStAM-Teilnahme
Nein
Minijobber nehmen nicht am elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahren (ELStAM) teil.
Datum
01. des Eintrittsmonats
Tragen Sie den 1. des Monats ein, in dem der Mitarbeiter bei Ihnen beginnt.
Steuerklasse
0
Nur mit Steuerklasse 0 erkennt Payroll, dass die Pauschalsteuer berechnet werden muss.
Kinderfreibetrag
0
Kirchensteuer
3 – ohne Religion
Pauschst. Minijobs
Haken setzen, falls zutreffend
Aktivieren Sie diese Option, wenn der Mitarbeiter die Pauschalsteuer selbst zahlt.

Warum muss die Steuerklasse 0 eingetragen werden?

Die Steuerklasse 0 ist zwingend erforderlich, damit Payroll die geringfügige Beschäftigung korrekt erkennt und die Pauschalsteuer (pauschale Lohnsteuer für Minijobs) automatisch berechnet. Bei jeder anderen Steuerklasse würde das System eine reguläre Lohnsteuerberechnung durchführen, was bei einem Minijob nicht korrekt wäre.

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