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Wie wird ein geringfügig beschäftigter Mitarbeiter in der Steuerkarte geschlüsselt?
Ein geringfügig beschäftigter Mitarbeiter wird in der Steuerkarte wie folgt geschlüsselt:
- ELSTAM Teilnahme: Nein
- Datum: 01. Des Monats, in dem der Mitarbeiter bei Ihnen beginnt
- Steuerklasse: 0
- Kinderfreibetrag: 0
- Kirchensteuer: 3 – ohne Religion
- Haken für Pauschst. Minijobs setzen, wenn der Mitarbeiter die Pauschalsteuer selbst zahlt
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