Wie wird ein geringfügig beschäftigter Mitarbeiter in der Steuerkarte geschlüsselt?
Geringfügig beschäftigten Mitarbeiter in der Steuerkarte schlüsseln
Bei einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) gelten besondere steuerliche Regelungen. Damit die Lohnabrechnung in Payroll korrekt durchgeführt wird, muss die Steuerkarte des Mitarbeiters entsprechend eingerichtet werden.
Einstellungen in der Steuerkarte
Nehmen Sie folgende Einstellungen in der Steuerkarte des geringfügig beschäftigten Mitarbeiters vor:
Warum muss die Steuerklasse 0 eingetragen werden?
Die Steuerklasse 0 ist zwingend erforderlich, damit Payroll die geringfügige Beschäftigung korrekt erkennt und die Pauschalsteuer (pauschale Lohnsteuer für Minijobs) automatisch berechnet. Bei jeder anderen Steuerklasse würde das System eine reguläre Lohnsteuerberechnung durchführen, was bei einem Minijob nicht korrekt wäre.
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