Wie wird ein Minijobber (Grenzgänger) in der Sozialversicherung geschlüsselt?
Minijobber als Grenzgänger in der Sozialversicherung schlüsseln
Wenn Sie einen geringfügig beschäftigten Mitarbeiter (Minijobber) haben, der als Grenzgänger tätig ist – also in einem Nachbarland wohnt und in Deutschland arbeitet – gelten besondere Regeln für die Sozialversicherungsschlüsselung. Dies betrifft insbesondere Mitarbeiter, die weder eine deutsche Steuer-ID noch eine deutsche Krankenkasse besitzen.
Voraussetzung
Für die korrekte Schlüsselung muss in Ihrem System eine private Krankenkasse angelegt sein. Falls Sie noch keine private Krankenkasse eingerichtet haben, finden Sie hier eine Anleitung: Private Krankenkasse anlegen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Schlüsseln Sie den Grenzgänger im Personalstamm wie einen privat versicherten Mitarbeiter. Nehmen Sie dazu folgende Einstellungen im Bereich Sozialversicherung vor:
- Öffnen Sie den Personalstamm des betreffenden Mitarbeiters.
- Navigieren Sie zum Bereich Sozialversicherung.
- Nehmen Sie die folgenden Einstellungen vor:
Hinweis: Der Wert 0,01 im Feld „Basisabsicherung KV" dient als technischer Platzhalter und ist erforderlich, damit das System die Abrechnung korrekt verarbeiten kann.
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