Mini-/Midijob

Wie wird ein Minijobber (Grenzgänger) in der Sozialversicherung geschlüsselt?

Wenn Sie einen geringfügigen Mitarbeiter beschäftigen, der Grenzgänger ist und keine Steuer-ID sowie keine deutsche Krankenkasse hat, schlüsseln Sie diesen Mitarbeiter wie einen privat versicherten Mitarbeiter.

Sollten Sie noch keine private Krankenkasse angelegt haben, klicken Sie bitte hier.

In der Sozialversicherung im Personalstamm geben Sie unter Krankenkasse KV die private Krankenkasse an und bei RV/AV sowie Umlage-Krankenkasse die Knappschaft an. Im Feld "Basisabsicherung KV" setzten Sie einen Platzhalter von 0,01.


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