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Wie kann ich die Anzahl der abzurechnenden Kinder abfragen?

Anzahl der abzurechnenden Kinder über das DaBPV-Verfahren abfragen

Seit dem 01.07.2025 wird die Anzahl der Kinder, die zur Berechnung der Pflegeversicherungsbeiträge herangezogen wird, elektronisch über das Meldeverfahren DaBPV (Datenaustausch Beitragszuschlag Pflegeversicherung) abgerufen. Grundlage hierfür ist das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG).

In dieser Anleitung erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie die Abfrage in zvoove Payroll durchführen, Rückmeldungen abholen und mögliche Fehler beheben.

Schritt 1: Abfrage aufbereiten

  1. Navigieren Sie in zvoove Payroll zu Export/Versand → Krankenkassen → DaBPV.
  2. Klicken Sie auf den Button „Aufbereiten".

Es werden nun alle Mitarbeiter angezeigt, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind in der Pflegeversicherung beitragspflichtig (Beitragsgruppe größer als 0).
  • Sie wurden noch nicht im DaBPV-Verfahren angemeldet.

Schritt 2: Fehlende Steuer-ID nachtragen

Für eine erfolgreiche Abfrage muss bei jedem Mitarbeiter eine Steuer-ID (steuerliche Identifikationsnummer) hinterlegt sein. Ist keine Steuer-ID vorhanden, wird in der Liste ein Fehlerkennzeichen angezeigt. In diesem Fall kann die Anfrage für den betroffenen Mitarbeiter nicht versendet werden.

So tragen Sie die fehlende Steuer-ID nach:

  1. Doppelklicken Sie auf den betroffenen Mitarbeiter in der Liste.
  2. Der Personalstamm (die Stammdaten des Mitarbeiters) wird geöffnet.
  3. Tragen Sie dort die Steuer-ID ein und speichern Sie die Änderung.
  4. Wechseln Sie zurück zur DaBPV-Übersicht und klicken Sie erneut auf „Aufbereiten", damit der Mitarbeiter ohne Fehlerkennzeichen angezeigt wird.

Meldungstypen im DaBPV-Verfahren

Im DaBPV-Verfahren stehen zwei Meldungstypen zur Verfügung:

Meldungstyp
Beschreibung
Anfrage
Erstmalige Abfrage der Kinderanzahl für einen Mitarbeiter
Abo-Kündigung
Beendigung der laufenden Abfrage, z. B. bei Austritt des Mitarbeiters

Hinweis: Meldetypen wie Storno oder Ummeldungen sind in diesem Verfahren nicht vorgesehen.

Schritt 3: Datensätze exportieren und versenden

  1. Prüfen Sie, dass alle angezeigten Datensätze gültig sind (keine Fehlerkennzeichen vorhanden).
  2. Klicken Sie auf den Button „Export", um die Datensätze zu erzeugen.
  3. Versenden Sie die exportierten Daten anschließend über den SV-Datenaustausch (Sozialversicherungs-Datenaustausch).

Schritt 4: Rückmeldungen abholen und prüfen

Nachdem Sie die Anfragen versendet haben, erhalten Sie Rückmeldungen mit der gemeldeten Kinderanzahl. Diese holen Sie wie folgt ab:

  1. Navigieren Sie zu Export/Versand → Krankenkassen → SV-Datenaustausch → Empfang → SV-Statusabfrage.
  2. Führen Sie die Statusabfrage durch.

Verarbeitung der Rückmeldungen

Ergebnis
Was passiert?
Rückmeldung ohne Fehler
Die Kinderanzahl wird automatisch in den Personalstamm des jeweiligen Mitarbeiters eingelesen. Es ist kein weiterer Handlungsbedarf erforderlich.
Rückmeldung mit Fehler
Die Rückmeldung konnte nicht automatisch verarbeitet werden. Sie finden diese fehlerhaften Rückmeldungen unter: Export/Versand → Krankenkassen → Rückmeldung Eingang → DaBPV. Prüfen Sie dort die Fehlermeldung und korrigieren Sie die betroffenen Daten im Personalstamm.

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