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Wie kann ich die Anzahl der abzurechnenden Kinder abfragen?

Seit dem 01.07.2025 wird die Anzahl der Kinder, die aufgrund des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes zur Berechnung der Pflegeversicherungsbeiträge herangezogen werden, elektronisch über das neue Meldeverfahren DaBPV abgerufen. 

Die Abfrage erfolgt in zvoove Payroll über „Export/Versand → Krankenkassen → DaBPV“.

Klicken Sie nach dem Aufruf des Menüs auf den Button „Aufbereiten“, wodurch alle Mitarbeiter die 

  • in der Pflegeversicherung beitragspflichtig sind (Beitragsgruppe > 0) 
  • noch nicht im DaBPV-Verfahren angemeldet wurden
angezeigt werden.
 

Des Weiteren muss für eine erfolgreiche Abfrage eine Steuer-ID vorhanden sein. Ist keine Steuer-ID vorhanden, wird ein Fehlerkennzeichen angezeigt. In diesem Fall kann die Anfrage nicht versendet werden. 

Um die Steuer-ID nachzutragen, klicken Sie mit einem Doppelklick auf den Mitarbeiter. Dadurch wird der Personalstamm geöffnet. 

Es wird zwischen den Meldungstypen ‚Anfrage‘ und ‚Abo-Kündigung‘ unterschieden. Meldetypen wie Storno oder Ummeldungen sind in dem Verfahren nicht vorgesehen. 

Um die gültigen Datensätze zu versenden, klicken Sie auf den Button „Export“ und versenden diese im Anschluss über den SV-Datenaustausch. 

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