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Wieso erscheinen manche Lohnsteuerbescheinigungen nach den Korrekturen nicht bei „Bescheinigungen aus Rückrechnungen“, sondern in dem jeweiligen Austrittsmonat bei „Bescheinigung“?
Wenn Sie Rückrechnungen in den ersten beiden Monaten des Jahres auf das Vorjahr erstellen und bereits die Jahreslohnsteuerbescheinigung versendet haben, können Sie das Häkchen bei Datensendung wiederholen setzen. Aber bitte nur für diesen einen Mitarbeiter, da es sonst zu unnötigen Doppelmeldungen kommt. Alternativ werden Ihnen beim Monatsabschluss die Lohnsteuerbescheinigungen aus Rückrechnungen vorgeschlagen.
Erstellen Sie jedoch Rückrechnungen in den Monaten März bis Dezember für das Vorjahr gilt das Zuflussprinzip. In dem Fall finden Sie auf der Abrechnung unterhalb der letzten Lohnart einen Hinweis darauf, dass Steueranteile aus dem Vorjahr enthalten sind. Diese Werte werden mit der Lohnsteuerbescheinigung bei Austritt oder mit der Jahreslohnsteuerbescheinigung des kompletten Jahres berücksichtigt.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Handbuch "Fach 9 – Export/Versand", welches Sie in der zvoove Cloud unter "Downloads → Payroll → Handbücher" finden.
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