Wieso erscheinen manche Lohnsteuerbescheinigungen nach den Korrekturen nicht bei „Bescheinigungen aus Rückrechnungen“, sondern in dem jeweiligen Austrittsmonat bei „Bescheinigung“?
Lohnsteuerbescheinigungen nach Rückrechnungen: Warum erscheinen sie an unterschiedlichen Stellen?
Wenn Sie Rückrechnungen (nachträgliche Korrekturen von Abrechnungen) für das Vorjahr erstellen, hängt es vom Zeitpunkt der Korrektur ab, wo die zugehörige Lohnsteuerbescheinigung erscheint – unter „Bescheinigungen aus Rückrechnungen" oder unter „Bescheinigung" im jeweiligen Austrittsmonat. Der Grund dafür ist das sogenannte Zuflussprinzip (steuerrechtliche Regel, nach der Einkünfte dem Jahr zugeordnet werden, in dem sie tatsächlich ausgezahlt werden).
Übersicht: Zeitpunkt der Rückrechnung und Auswirkung
Zeitpunkt der Rückrechnung
Zuordnung der Lohnsteuerbescheinigung
Vorgehen
Januar oder Februar des Folgejahres (Rückrechnung auf das Vorjahr)
Erscheint unter „Bescheinigungen aus Rückrechnungen" beim Monatsabschluss
Falls die Jahreslohnsteuerbescheinigung bereits versendet wurde, können Sie die Option „Datensendung wiederholen" nutzen (siehe Hinweis unten).
März bis Dezember des Folgejahres (Rückrechnung auf das Vorjahr)
Erscheint unter „Bescheinigung" im jeweiligen Austrittsmonat bzw. in der Jahreslohnsteuerbescheinigung des laufenden Jahres
Es gilt das Zuflussprinzip: Die Steueranteile aus dem Vorjahr werden dem aktuellen Jahr zugerechnet und mit der nächsten regulären Bescheinigung (bei Austritt oder Jahresende) berücksichtigt.
Rückrechnungen im Januar oder Februar
Wenn Sie in den ersten beiden Monaten des Jahres eine Rückrechnung auf das Vorjahr erstellen und die Jahreslohnsteuerbescheinigung bereits versendet haben, gehen Sie wie folgt vor:
Vor dem Monatsabschluss: setzen Sie das Häkchen bei „Datensendung wiederholen" für den betroffenen Mitarbeiter.
Möchten Sie die Lohnsteuerbescheinigung erst nach dem Monatsabschluss erstellen?– die korrigierten Lohnsteuerbescheinigungen werden Ihnen unter „Bescheinigungen aus Rückrechnungen" vorgeschlagen.
Wichtig: Setzen Sie das Häkchen „Datensendung wiederholen" ausschließlich für den betroffenen Mitarbeiter. Wird es versehentlich für weitere Mitarbeiter gesetzt, entstehen unnötige Doppelmeldungen.
Rückrechnungen von März bis Dezember
Bei Rückrechnungen ab März gilt das Zuflussprinzip. Die korrigierten Beträge werden dem laufenden Jahr zugeordnet. Sie erkennen dies daran, dass auf der Abrechnung unterhalb der letzten Lohnart ein Hinweis erscheint, dass Steueranteile aus dem Vorjahr enthalten sind. Diese Werte werden automatisch berücksichtigt:
Bei Austritt des Mitarbeiters: in der Lohnsteuerbescheinigung zum Austrittsmonat
Bei weiterhin beschäftigten Mitarbeitern: in der Jahreslohnsteuerbescheinigung des laufenden Jahres
Weiterführende Informationen
Ausführliche Details finden Sie im Handbuch „Fach 9 – Export/Versand". Dieses steht in der zvoove Cloud unter Downloads → Payroll → Handbücher zum Download bereit.
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