Wir haben bei einigen Mitarbeitern eine auftragsseitige Vereinbarung hinterlegt. Wird diese durch den GVP-Import auch angepasst?
Nein, wenn Sie auftragsseitige Vereinbarungen im Auftrag hinterlegt haben müssen Sie in diesen Aufträgen einen neuen Einsatzort anlegen und den Mitarbeiter neu disponieren.
Eine genauere Anleitung dazu finden Sie in unseren Handouts zum GVP-Tarif auf unserer GVP-Infoseite. Hier gehts lang!