Wir haben einen Arbeitnehmer, der ein behindertes Kind hat. Gilt da auch die Grenze von 25 Jahren?
Kinderfreibetrag bei behindertem Kind – Gilt die Altersgrenze von 25 Jahren?
Die Frage, ob die übliche Altersgrenze von 25 Jahren für die steuerliche Berücksichtigung eines Kindes auch bei einem Kind mit Behinderung gilt, betrifft einen speziellen Bereich des Steuerrechts.
Allgemeine Regelung
Grundsätzlich werden Kinder für steuerliche Zwecke (z. B. Kinderfreibetrag, Kindergeld) nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt.
Sonderregelung bei Behinderung
Für Kinder mit Behinderung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme von der Altersgrenze gelten. Entscheidend ist dabei unter anderem:
- ob die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist
- ob das Kind aufgrund der Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann das Kind auch über das 25. Lebensjahr hinaus steuerlich berücksichtigt werden.
Empfehlung
Da die steuerliche Beurteilung von den individuellen Umständen des Einzelfalls abhängt, empfehlen wir Ihnen dringend, Ihren Steuerberater zu kontaktieren. Dieser kann die konkrete Situation Ihres Arbeitnehmers prüfen und die korrekte lohnsteuerliche Behandlung sicherstellen.