Wird durch den EEL Stornogrund 88 diese nicht mehr direkt dem Mitarbeiter zugeordnet?
Zuordnung von EEL-Stornomeldungen mit Stornogrund 88
Frage: Wird eine EEL-Meldung mit dem Stornogrund 88 nicht mehr direkt dem Mitarbeiter zugeordnet?
Kurz erklärt: Wichtige Begriffe
EEL-Meldung (Elektronische Entgeltersatzleistung): Eine digitale Meldung an die Krankenkasse, die Informationen über Entgeltersatzleistungen (z. B. Krankengeld) enthält.
Stornogrund: Ein Kennzeichen, das angibt, warum eine bereits übermittelte Meldung storniert (rückgängig gemacht) wird.
Stornogrund 88: Ein spezieller Stornogrund, der bei der Stornierung einer EEL-Meldung verwendet wird.
Antwort
Ja, die Zuordnung bleibt bestehen. Eine mit dem Stornogrund 88 erzeugte Stornomeldung wird weiterhin direkt dem betroffenen Mitarbeiter zugeordnet. Die Zuordnung geht durch die Stornierung also nicht verloren.
Zusammenfassung
Eigenschaft
Verhalten bei Stornogrund 88
Zuordnung zum Mitarbeiter
Bleibt erhalten
Stornomeldung sichtbar beim Mitarbeiter
Ja
Verlust der Mitarbeiterzuordnung
Nein