Wo hinterlege ich die Lohnart für den AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld?
Lohnart für den AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld hinterlegen
Damit der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld automatisch berechnet werden kann, muss die entsprechende Lohnart (eine Kennziffer, die eine bestimmte Vergütungs- oder Abzugsart in der Abrechnung definiert) einmalig in den Programmeinstellungen verknüpft werden.
Hintergrund: Arbeitnehmerinnen erhalten während der Mutterschutzfrist neben dem Mutterschaftsgeld der Krankenkasse einen gesetzlich vorgeschriebenen Zuschuss des Arbeitgebers. Dieser Zuschuss wird auf Basis des durchschnittlichen Nettoentgelts der letzten drei abgerechneten Monate ermittelt.
Die Einrichtung erfolgt einmalig durch einen Benutzer mit SYS-Bediener-Rechten (Systemadministrator).
Voraussetzungen
Bevor der AG-Zuschuss automatisch berechnet werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Schritt 1: Lohnart in den Optionen verknüpfen
- Melden Sie sich als SYS-Bediener (Systemadministrator) an.
- Navigieren Sie zu:
Datei → Einstellungen → Optionen → Programmsteuerung 3 - Tragen Sie im Feld „Lohnart für AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld" die gewünschte Lohnart ein.
- Speichern Sie die Einstellung.
Schritt 2: AG-Zuschuss in der Abrechnung berechnen lassen
Sobald die Lohnart in den Optionen hinterlegt ist und alle Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie den AG-Zuschuss automatisch berechnen lassen:
- Öffnen Sie die Abrechnung der betreffenden Mitarbeiterin.
- Klicken Sie auf den Mutterschaftsbutton.
Hinweis: Dieser Button ist nur aktiv, wenn die Fehlzeit „Mutterschutz" in den Kennzeichen hinterlegt ist. - Der AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird automatisch berechnet und in die Abrechnung übernommen.
Wichtiger Hinweis zu Rückrechnungen
Achtung: Der Mutterschaftsbutton ist in Rückrechnungen nicht vorhanden. In diesem Fall müssen Sie das Mutterschaftsgeld manuell über die entsprechende Lohnart erfassen.
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