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Wo hinterlege ich die Lohnart für den AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld?

Lohnart für den AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld hinterlegen

Damit der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld automatisch berechnet werden kann, muss die entsprechende Lohnart (eine Kennziffer, die eine bestimmte Vergütungs- oder Abzugsart in der Abrechnung definiert) einmalig in den Programmeinstellungen verknüpft werden.

Hintergrund: Arbeitnehmerinnen erhalten während der Mutterschutzfrist neben dem Mutterschaftsgeld der Krankenkasse einen gesetzlich vorgeschriebenen Zuschuss des Arbeitgebers. Dieser Zuschuss wird auf Basis des durchschnittlichen Nettoentgelts der letzten drei abgerechneten Monate ermittelt.

Die Einrichtung erfolgt einmalig durch einen Benutzer mit SYS-Bediener-Rechten (Systemadministrator).

Voraussetzungen

Bevor der AG-Zuschuss automatisch berechnet werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Voraussetzung
Beschreibung
Lohnart hinterlegt
Die Lohnart für den AG-Zuschuss muss wie in Schritt 1 beschrieben unter Programmsteuerung 3 verknüpft sein.
Mindestens 3 Abrechnungen
Die Mitarbeiterin muss mindestens 3 Monate mit Payroll abgerechnet worden sein. Dies ist erforderlich, da der Zuschuss auf Basis des durchschnittlichen Nettoentgelts der letzten drei abgerechneten Monate ermittelt wird.
Fehlzeit Mutterschaft erfasst
Die Fehlzeit „Mutterschaft" muss in den Kennzeichen mit unproduktiven Stunden erfasst sein.

Schritt 1: Lohnart in den Optionen verknüpfen

  1. Melden Sie sich als SYS-Bediener (Systemadministrator) an.
  2. Navigieren Sie zu:
    Datei → Einstellungen → Optionen → Programmsteuerung 3
  3. Tragen Sie im Feld „Lohnart für AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld" die gewünschte Lohnart ein.
  4. Speichern Sie die Einstellung.
Screenshot: Programmsteuerung 3 – Feld für Lohnart AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Schritt 2: AG-Zuschuss in der Abrechnung berechnen lassen

Sobald die Lohnart in den Optionen hinterlegt ist und alle Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie den AG-Zuschuss automatisch berechnen lassen:

  1. Öffnen Sie die Abrechnung der betreffenden Mitarbeiterin.
  2. Klicken Sie auf den Mutterschaftsbutton.
    Hinweis: Dieser Button ist nur aktiv, wenn die Fehlzeit „Mutterschutz" in den Kennzeichen hinterlegt ist.
  3. Der AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird automatisch berechnet und in die Abrechnung übernommen.

Wichtiger Hinweis zu Rückrechnungen

Achtung: Der Mutterschaftsbutton ist in Rückrechnungen nicht vorhanden. In diesem Fall müssen Sie das Mutterschaftsgeld manuell über die entsprechende Lohnart erfassen.

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