Allgemein

Wo kann ich die Grunddaten für meinen Mandanten einsehen?

Als Bediener SYS unter „Datei/Stammdaten/Betriebsdaten/Grunddaten“ können die Grunddaten je Mandant eingesehen werden.

Die Grunddaten werden von der Firma zvoove gepflegt. Bei jeder gesetzlichen Änderung und mit dem Jahres – Update von zvoove Payroll erhalten Sie die aktualisierten Tabellen mit den geänderten Bemessungsgrenzen, Beitragssätzen zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, den Pauschalsätzen zur Kranken- und Rentenversicherung bei Aushilfen und Steuersätzen. Die einzige Änderungsmöglichkeit ist die Option „U1-Umlagepflicht". Bitte ändern Sie die Eintragung bei Bedarf für alle betroffenen Bundesländer. Diese Änderung erfolgt nur dann, wenn Sie eine Neueröffnung haben, die Jahrestabellen neu einlesen lassen (nicht beim Jahreswechsel) oder sich der Status der Umlagepflicht ändert. Eine nicht korrekte Eingabe oder ein Unterlassen von Eingaben für die anderen Bundesländer bewirkt auf Anhieb nicht einmal falsche Ergebnisse. Dies zeigt sich in der Regel erst dann, wenn Sie Mitarbeiter nach dem Beschäftigungsort und nicht mehr nach der Betriebsstätte abrechnen müssen. Im Normalfall sind Betriebsstätte und Beschäftigungsort identisch, und zwar handelt es sich hier um Ihren Firmensitz. Liegt allerdings Ihr Firmensitz im Bundesland Niedersachsen und haben Sie noch eine rechtlich unselbstständige Niederlassung in einem anderen Bundesland, z.B. einem Ost-Bundesland, so müssen Sie für diese Mitarbeiter die Bemessungsgrenzen Ost heranziehen. Dies ist über eine Eintragung im Personalstamm möglich. Haben Sie jetzt die Umlagepflicht nicht korrekt eingetragen für alle Bundesländer, werden Umlagebeiträge berechnet und abgeführt. Daher müssen alle betroffenen Bundesländer korrekt geschlüsselt werden. 

Hinweis:
Für einige Jahre gibt es aufgrund von unterjährigen Gesetzesänderungen je Bundesland mehrere Datensätze.

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