Wo werden die KUG-Forderungen gegenüber der Agentur für Arbeit gebucht?
Kurzarbeitergeld: Forderungen gegenüber der Agentur für Arbeit buchen
Die Forderungen aus dem Kurzarbeitergeld (KUG) – also die Beträge, die Ihnen die Agentur für Arbeit im Rahmen der Kurzarbeit erstattet – werden nicht automatisch auf dem Buchungsbeleg erfasst. Sie müssen diese Beträge manuell in Ihrer Finanzbuchhaltung verbuchen.
Warum erfolgt keine automatische Buchung?
Die Sozialversicherungs-Erstattungen (SV-Erstattungen), die im Rahmen des KUG von der Agentur für Arbeit gezahlt werden, werden auf den Anträgen pauschal berechnet. Das bedeutet: Die Erstattungsbeträge lassen sich nicht direkt aus den einzelnen Lohn- und Gehaltsabrechnungen ableiten. Eine automatische Übernahme dieser Forderungen auf den Buchungsbeleg ist daher technisch nicht möglich.
So buchen Sie die KUG-Forderungen
- KUG-Abrechnungslisten aufrufen: Navigieren Sie in der Software zu Lohn > Monatsende. Dort finden Sie die KUG-Abrechnungslisten.
- Erstattungsbeträge ermitteln: Entnehmen Sie die relevanten Erstattungsbeträge aus Ihren KUG-Anträgen an die Agentur für Arbeit.
- Manuelle Buchung durchführen: Buchen Sie die ermittelten Forderungen manuell in Ihrer Finanzbuchhaltung.
Übersicht auf einen Blick
Thema
Details
Art der Buchung
Manuell in der Finanzbuchhaltung
Grund für manuelle Buchung
SV-Erstattungen werden pauschal berechnet und sind nicht aus der Lohnabrechnung ableitbar
Quelle der Beträge
KUG-Anträge an die Agentur für Arbeit
Fundort der Abrechnungslisten
Lohn > Monatsende