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Wodurch werden SV-Tage gekürzt?

Wodurch werden SV-Tage gekürzt?

Was sind SV-Tage?

SV-Tage (Sozialversicherungstage) sind die Tage innerhalb eines Abrechnungszeitraums, für die Sozialversicherungsbeiträge berechnet und abgeführt werden. Nur Zeiten, die mit Beiträgen belegt sind, zählen als SV-Tage.

Wann werden SV-Tage gekürzt?

SV-Tage werden in folgenden Fällen gekürzt:

  • Fehlzeiten ohne Entgelt – In diesen Zeiträumen werden keine Beiträge gezahlt, weshalb die betroffenen Tage nicht als SV-Tage berücksichtigt werden. Typische Beispiele sind:
    • Unbezahlter Urlaub
    • Krankheit ohne Lohnfortzahlung (z. B. nach Ablauf der 6-wöchigen Entgeltfortzahlung)
  • Untermonatiger Austritt – Wenn ein Mitarbeiter nicht zum Monatsende, sondern während des laufenden Monats aus dem Unternehmen austritt, werden nur die tatsächlichen Beschäftigungstage als SV-Tage gezählt.

Wie werden SV-Tage berechnet?

Für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge gelten folgende Regelwerte:

Zeitraum
Anzahl der SV-Tage
Eine Woche
7 Tage
Ein voller Kalendermonat
immer 30 Tage
Ein Kalenderjahr
360 Tage

Wichtig: Ein voller Kalendermonat wird unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Kalendertage (28, 29, 30 oder 31) immer mit 30 SV-Tagen angesetzt.

Umfasst der Beitragszeitraum keinen vollen Kalendermonat (z. B. bei Ein- oder Austritt im laufenden Monat), werden die tatsächlichen Kalendertage herangezogen.

Weiterführende Informationen

Detaillierte Informationen zur Berechnung von Sozialversicherungstagen finden Sie hier:

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