Wodurch werden SV-Tage gekürzt?
Wodurch werden SV-Tage gekürzt?
Was sind SV-Tage?
SV-Tage (Sozialversicherungstage) sind die Tage innerhalb eines Abrechnungszeitraums, für die Sozialversicherungsbeiträge berechnet und abgeführt werden. Nur Zeiten, die mit Beiträgen belegt sind, zählen als SV-Tage.
Wann werden SV-Tage gekürzt?
SV-Tage werden in folgenden Fällen gekürzt:
- Fehlzeiten ohne Entgelt – In diesen Zeiträumen werden keine Beiträge gezahlt, weshalb die betroffenen Tage nicht als SV-Tage berücksichtigt werden. Typische Beispiele sind:
- Unbezahlter Urlaub
- Krankheit ohne Lohnfortzahlung (z. B. nach Ablauf der 6-wöchigen Entgeltfortzahlung)
- Untermonatiger Austritt – Wenn ein Mitarbeiter nicht zum Monatsende, sondern während des laufenden Monats aus dem Unternehmen austritt, werden nur die tatsächlichen Beschäftigungstage als SV-Tage gezählt.
Wie werden SV-Tage berechnet?
Für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge gelten folgende Regelwerte:
Wichtig: Ein voller Kalendermonat wird unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Kalendertage (28, 29, 30 oder 31) immer mit 30 SV-Tagen angesetzt.
Umfasst der Beitragszeitraum keinen vollen Kalendermonat (z. B. bei Ein- oder Austritt im laufenden Monat), werden die tatsächlichen Kalendertage herangezogen.
Weiterführende Informationen
Detaillierte Informationen zur Berechnung von Sozialversicherungstagen finden Sie hier:
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