Abrechnung

Wodurch werden SV-Tage gekürzt?

SV-Tage werden durch Fehlzeiten ohne Entgelt gekürzt z.B. unbezahlten Urlaub oder Krank ohne Lohnfortzahlung.

Zeiten, die mit Beiträgen belegt sind, werden als Sozialversicherungstage berücksichtigt. Für die Berechnung der Beiträge sind

  • die Woche mit 7 Tagen,
  • der Kalendermonat mit 30 Tagen und
  • das Kalenderjahr mit 360 Kalendertagen

zu berücksichtigen. Ein voller Kalendermonat ist immer mit 30 Tagen anzusetzen.

Umfasst der Zeitraum, für den die Beiträge zu berechnen sind, keinen vollen Kalendermonat, sind die tatsächlichen Beitragstage maßgebend.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter dem folgenden Link:

Sozialversicherungstage

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