Woher bekomme ich die Beiträge für freiwillig gesetzlich kranken- und pflegeversicherte Arbeitnehmer?
Beiträge für freiwillig gesetzlich kranken- und pflegeversicherte Arbeitnehmer ermitteln
Wenn ein Arbeitnehmer freiwillig gesetzlich kranken- und pflegeversichert ist, bedeutet dies, dass er sich freiwillig für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung entschieden hat.
Woher erhalte ich die Beitragsinformationen?
Die konkreten Beitragshöhen müssen Sie direkt bei Ihrem Mitarbeiter bzw. Ihrer Mitarbeiterin erfragen. Der Grund: Die Beiträge werden individuell von der jeweiligen Krankenkasse festgesetzt und dem Mitarbeiter mitgeteilt.
So gehen Sie vor
Bitten Sie den betroffenen Mitarbeiter, Ihnen die aktuellen Beiträge seiner Krankenkasse vorzulegen.
Tragen Sie die Beiträge entsprechend in die Sozialversicherungsmaske ein.