Worin besteht bei der Berechnung der Werte für Urlaubs- und Kranktage der Unterschied zwischen der „GVP- bzw. BAP-Logik“ (monatlich feste Betrachtung) und der „iGZ-Logik“ (monatlich variable...
Unterschied zwischen der festen monatlichen Arbeitszeit (GVP- / BAP-Logik) und der monatlich variablen Arbeitszeit (iGZ-Logik) bei der Berechnung von Urlaubs- und Kranktagen
Bei der Berechnung der Werte für Urlaubs- und Kranktage gibt es zwei unterschiedliche Berechnungslogiken, die sich darin unterscheiden, wie das tägliche Stundensoll ermittelt wird. Entscheidend ist, ob mit einer festen monatlichen Arbeitszeit oder einer monatlich variablen Arbeitszeit gearbeitet wird.
GVP- / BAP-Logik: Monatlich feste Betrachtung
Gemäß des Tarifvertrags GVP bzw. BAP bleibt die individuelle regelmäßige monatliche Arbeitszeit konstant bei 151,67 Stunden – unabhängig davon, wie viele Arbeitstage der jeweilige Monat hat. Dies entspricht einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden.
Da die feste Monatsarbeitszeit auf eine unterschiedliche Anzahl von Arbeitstagen verteilt wird, schwankt das tägliche Stundensoll von Monat zu Monat:
Arbeitstage im Monat
Monatsarbeitszeit (Vollzeit)
Tägliches Stundensoll
20 Tage
151,67 Std.
7,58 Std.
21 Tage
151,67 Std.
7,22 Std.
22 Tage
151,67 Std.
6,89 Std.
23 Tage
151,67 Std.
6,59 Std.
Ergebnis: Das tägliche Stundensoll variiert bei der BAP-Logik je nach Anzahl der Arbeitstage im betrachteten Monat.
iGZ-Logik: Monatlich variable Betrachtung
Gemäß des Tarifvertrags iGZ wird die individuelle regelmäßige monatliche Arbeitszeit (IRMAZ) an die tatsächliche Anzahl der Arbeitstage im jeweiligen Monat angepasst. Die monatlichen Grenzwerte der IRMAZ variieren also von Monat zu Monat.
Arbeitstage im Monat
Monatsarbeitszeit (Vollzeit)
Tägliches Stundensoll
20 Tage
140 Std.
7,00 Std.
21 Tage
147 Std.
7,00 Std.
22 Tage
154 Std.
7,00 Std.
23 Tage
161 Std.
7,00 Std.
Ergebnis: Das tägliche Stundensoll beträgt bei der iGZ-Logik immer genau 7,00 Stunden (bei Vollzeit). Bei Teilzeitkräften wird der Wert anteilig berechnet.
Zusammenfassung der Unterschiede
Merkmal
GVP- bzw. BAP-Logik (monatlich fest)
iGZ-Logik (monatlich variabel)
Monatsarbeitszeit
Konstant bei 151,67 Std.
Variiert je nach Arbeitstagen im Monat
Tägliches Stundensoll
Variiert je nach Arbeitstagen im Monat
Konstant bei 7,00 Std.
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