Zu Content springen
Deutsch
  • Es gibt keine Vorschläge, da das Suchfeld leer ist.

Worin besteht bei der Berechnung der Werte für Urlaubs- und Kranktage der Unterschied zwischen der „GVP- bzw. BAP-Logik“ (monatlich feste Betrachtung) und der „iGZ-Logik“ (monatlich variable...

Unterschied zwischen der festen monatlichen Arbeitszeit (GVP- / BAP-Logik) und der monatlich variablen Arbeitszeit (iGZ-Logik) bei der Berechnung von Urlaubs- und Kranktagen

Bei der Berechnung der Werte für Urlaubs- und Kranktage gibt es zwei unterschiedliche Berechnungslogiken, die sich darin unterscheiden, wie das tägliche Stundensoll ermittelt wird. Entscheidend ist, ob mit einer festen monatlichen Arbeitszeit oder einer monatlich variablen Arbeitszeit gearbeitet wird.

GVP- / BAP-Logik: Monatlich feste Betrachtung

Gemäß des Tarifvertrags GVP bzw. BAP bleibt die individuelle regelmäßige monatliche Arbeitszeit konstant bei 151,67 Stunden – unabhängig davon, wie viele Arbeitstage der jeweilige Monat hat. Dies entspricht einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden.

Da die feste Monatsarbeitszeit auf eine unterschiedliche Anzahl von Arbeitstagen verteilt wird, schwankt das tägliche Stundensoll von Monat zu Monat:

Arbeitstage im Monat

Monatsarbeitszeit (Vollzeit)

Tägliches Stundensoll

20 Tage

151,67 Std.

7,58 Std.

21 Tage

151,67 Std.

7,22 Std.

22 Tage

151,67 Std.

6,89 Std.

23 Tage

151,67 Std.

6,59 Std.

Ergebnis: Das tägliche Stundensoll variiert bei der BAP-Logik je nach Anzahl der Arbeitstage im betrachteten Monat.

iGZ-Logik: Monatlich variable Betrachtung

Gemäß des Tarifvertrags iGZ wird die individuelle regelmäßige monatliche Arbeitszeit (IRMAZ) an die tatsächliche Anzahl der Arbeitstage im jeweiligen Monat angepasst. Die monatlichen Grenzwerte der IRMAZ variieren also von Monat zu Monat.

Arbeitstage im Monat

Monatsarbeitszeit (Vollzeit)

Tägliches Stundensoll

20 Tage

140 Std.

7,00 Std.

21 Tage

147 Std.

7,00 Std.

22 Tage

154 Std.

7,00 Std.

23 Tage

161 Std.

7,00 Std.

Ergebnis: Das tägliche Stundensoll beträgt bei der iGZ-Logik immer genau 7,00 Stunden (bei Vollzeit). Bei Teilzeitkräften wird der Wert anteilig berechnet.

Zusammenfassung der Unterschiede

Merkmal

GVP- bzw. BAP-Logik (monatlich fest)

iGZ-Logik (monatlich variabel)

Monatsarbeitszeit

Konstant bei 151,67 Std.

Variiert je nach Arbeitstagen im Monat

Tägliches Stundensoll

Variiert je nach Arbeitstagen im Monat

Konstant bei 7,00 Std.

Hat Ihnen der Beitrag nicht weitergeholfen oder fehlen Ihnen Informationen? Dann schreiben Sie uns ein kurzes Feedback über Wissensdatenbank-Verbesserungswunsch, damit wir diesen Artikel verbessern können.