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XML-Fehler beim Abruf der Lohnsteuerbescheinigung
Sollte ein Fehler mit folgendem Text angezeigt werden: „Fehler bei den Parsen der XML-Daten“, dann überprüfen Sie bitte die Steuer ID des Mitarbeiters. Bei diesem Fehler ist es häufig so, dass der Mitarbeiter keine Steuer ID hinterlegt hat. Ohne Steuer-ID kann kein Abruf erfolgen.
Der Datensatz kann erneut versendet werden, indem Sie unter Bescheinigung den Haken für „Datensendung wiederholen“ setzen und nur die Mitarbeiter auswählen, die über eine Steuer-ID verfügen. Dazu halten Sie die Strg-Taste gedrückt und können so mehrere Mitarbeiter gleichzeitig markieren.
Bitte beachten Sie, dass es seit dem 01.01.2023 die eTIN nicht mehr gibt. Somit kann für Mitarbeiter ohne gültige Steuer-ID keine Lohnsteuerbescheinigung abgerufen werden.
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