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Zuschläge: Behandlung von Uhrzeitenbereiche wie z. B. Nachtzuschlag
Durch die tariflichen Veränderungen im Bereich der Zuschläge, sind in Verbindung mit dem § 3b EStG zusammen verschiedene Konstellationen entstanden. Wir haben dazu eine Einstellung für Sie entwickelt, mit der Sie diese Konstellationen einstellen. Diese Einstellungen können Sie pro hinterlegter Lohnart in den Konditionen vornehmen, wenn diese als Einheit "Uhr" hat und der Beginn ab 00:00 Uhr ist. Hierzu rufen Sie "Weitere Einstellungen" zu der Lohnart auf und wählen den Reiter "Nachtarbeit" aus.
Anschließend wählen Sie zwischen folgenden Konstellationen:
Beginn-Uhrzeit
- ist nicht relevant
- liegt vor Mitternacht
- liegt ab/nach Mitternacht
Wichtig ist, dass die Konditionen nur dann greifen, wenn der entsprechende Fall eingetreten ist. D. h., wenn "liegt vor Mitternacht" aktiv ist, gilt die Kondition nur dann, wenn eine tagesbergreifende Ist-Uhrzeit vorhanden ist in dem entsprechendem Uhzeitenbereich.
Als Beispiel führen wir den Nachtzuschlag auf:
Für den Nachtzuschlag sind somit vier Konstellationen aus unserer Sicht zu hinterlegen. Drei Konstellationen werden mit dem Nachtzuschlag 25% frei 5% pfl. abgebildet und eine mit dem Nachtzuschlag 30% frei.
Wir liefern Ihnen im Bereich der Lohnarten unserer Meinung nach die wichtigsten Einstellungen mit. Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit und bitten Sie, die bereits vorhandenen Lohnarten vor der ersten Abrechnung zu prüfen und bei Bedarf weitere Lohnarten anzulegen. Sollten Sie Fragen hinsichtlich der steuerrechtlichen Behandlung haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
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