Der Erstattungsantrag AAG wird nicht aufbereitet. Was ist zu tun?
Erstattungsantrag AAG wird nicht aufbereitet – Ursachen und Lösungen
Wenn der Erstattungsantrag nach dem AAG (Aufwendungsausgleichsgesetz – das Verfahren zur Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit oder Mutterschaft) nicht aufbereitet wird, kann das verschiedene Ursachen haben. Prüfen Sie die folgenden Punkte der Reihe nach:
1. Lohnart für Entgeltanteil der Krankheitstage prüfen
Stellen Sie sicher, dass auf der Abrechnung eine passende Lohnart vorhanden ist (z. B. „Krank mit Lohnfortzahlung"), die den Entgeltanteil für die Krankheitstage abbildet.
2. Einstellungen der Lohnart überprüfen
Navigieren Sie zu Allgemein → Abrechnung → Lohnarten und prüfen Sie den Code für Steuerung/Speicherung. Dieser muss eine der folgenden Einstellungen enthalten:
3. Abrechnungsmonat noch offen?
Prüfen Sie, ob der betreffende Abrechnungsmonat bereits geschlossen wurde. Wichtig: Anträge aus bereits geschlossenen Monaten werden nicht unter den Erstattungsanträgen AAG vorgetragen.
4. Fehlzeit unter Kennzeichen eingetragen?
Stellen Sie sicher, dass die Fehlzeit in der Abrechnung im Bereich Kennzeichen korrekt erfasst wurde.
5. Planstunden für die Fehlzeittage vorhanden?
Überprüfen Sie, ob für die Tage, an denen die Fehlzeit hinterlegt wurde, auch Planstunden existieren. Die Planstunden finden Sie in der Abrechnung unter Personalstamm → Lohn u. a.
Beispiel: Wird eine Fehlzeit für Samstag und Sonntag erfasst, der Mitarbeiter hat an diesen Tagen jedoch keine Planstunden, wird kein Erstattungsantrag aufbereitet.
Erstattungsantrag für bereits geschlossene Monate erzeugen
Benötigen Sie einen Erstattungsantrag für einen bereits geschlossenen Monat, können Sie diesen über eine Rückrechnung erzeugen. Gehen Sie dazu wie folgt vor:
- Öffnen Sie den Reiter Lohn → Rückrechnung → Vortragen (Manuell).
- Wählen Sie den gewünschten Monat und den betreffenden Mitarbeiter aus.
- Klicken Sie auf „Vortrag starten".
- In der Rückrechnung selbst muss keine Änderung vorgenommen werden – sie wird lediglich gedruckt.
Mehr Informationen zu Rückrechnungen erhalten Sie hier.
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