Erstattungsanträge+AAG

Der Erstattungsantrag AAG wird nicht aufbereitet. Was ist zu tun?

Bitte prüfen Sie Folgendes:

  1. Ist auf der Abrechnung eine Lohnart (z.B. Krank mit Lohnfortzahlung) für den Anteil des Entgelts vorhanden, welcher auf die Krankheitstage entfällt?
  2. Überprüfen Sie die Einstellungen in der Lohnart (Allgemein/Abrechnung/Lohnarten). Der Code für Steuerung/Speicherung muss eine der folgenden Einstellungen enthalten:
    (14) AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (Erstattung U2)
    (16) Lohnfortzahlung (Erstattung U1)
    (28) Lohnfortzahlung Beschäftigungsverbot (Erstattung U2)
  3. Wurde der jeweilige Abrechnungsmonat bereits geschlossen? Anträge aus den abgeschlossenen Monaten werden nicht unter Erstattungsanträge AAG vorgetragen.
  4. Wurde die Fehlzeit in der Abrechnung unter Kennzeichen eingetragen?
  5. Sind Planstunden vorhanden, für die Tage, an denen die Fehlzeit hinterlegt wurde?

    Das können Sie in der Abrechnung unter "Personalstamm/Lohn u.a". überprüfen. Wird beispielsweise die Fehlzeit für Samstag und Sonntag erfasst und der Mitarbeiter hat an den Tagen keine Planstunden, wird auch kein Erstattungsantrag aufbereitet.


    Benötigen Sie einen Erstattungsantrag für abgeschlossene Monate, können Sie diesen mithilfe von Rückrechnungen erzeugen. Dafür öffnen Sie den Reiter "Lohn/Rückrechnung/Vortragen (Manuell)". Wählen Sie hier den Monat und den Mitarbeiter aus, für den Sie den Erstattungsantrag erstellen möchten. Gehen Sie nun auf „Vortrag starten“. In der Rückrechnung muss keine Änderung vorgenommen werden, diese wird lediglich gedruckt. Mehr Informationen zu Rückrechnungen erhalten Sie hier.

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