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Wie hinterlege ich einen automatischen Zuschuss für eine Direktversicherung (Gehaltsverzicht)?

Seit dem 01.01.2019 muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Zuschuss gewähren, wenn dieser durch z.B. einen Gehaltsverzicht des Mitarbeiters SV-Beiträge einspart. Dieser Zuschuss kann mit einem pauschalen Betrag oder mit einem Zuschuss i.H.v. 15 % maximal bis zur SV-Ersparnis erfolgen.
In diesem Beitrag geht es um den 15%igen Zuschuss.
Die Berechnung und die Überweisung des Zuschusses sind automatisch möglich.
Anlage der Lohnart:
Zunächst muss eine Zuschuss-Lohnart unter „Allgemein → Abrechnung → Lohnarten“ angelegt werden.
Klicken Sie nun auf den Button „Neu“, um eine Lohnart anzulegen. Alternativ können Sie über den Button „Duplizieren“ eine bereits bestehende Lohnart kopieren und diese nach Ihren Bedürfnissen anpassen.
Die Lohnartennummer und die Bezeichnung kann von Ihnen frei vergeben werden. Der wichtige Punkt ist bei dieser Lohnart der Code für Steuerung/Speicherung: (32) Arbeitgeberfinanzierte betriebl. Altersvorsorge ab 2019 – AG Zuschuss 15% max. bis SV-Ersparnis. Diese Schlüsselung sorgt für eine automatische Berechnung des Zuschusses maximal bis zur SV-Ersparnis.
Als Nächstes muss im Reiter „Lohn“ die Lohnart so geschlüsselt werden, dass diese nicht im Gesamtbrutto berücksichtigt wird. Die Lohnart wird in der Lohnabrechnung somit nur dargestellt. Setzen Sie dazu, den Haken „Lohnart nicht im Gesamtbrutto berücksichtigen“. Beachten Sie bitte, dass in dem Zusammenhang eine Abzugsart in das Feld „Abzug Buchungsbeleg“ hinterlegt wird. Diese ist für die korrekte Ermittlung der Verbindlichkeiten in der Finanzbuchhaltung notwendig.
Hinterlegung beim Mitarbeiter:
Bevor wir die Lohnart verwenden können, muss diese unter „Datei → Einstellungen → Optionen“ im Payroll verknüpft werden.
Klicken Sie danach auf der linken Seite auf Programmsteuerung 3 und hinterlegen Sie die soeben angelegte Lohnart auf der rechten Seite in das Feld „Lohnart individuell AG-Zuschuss BAV ab 2019“.
Klicken Sie nach der Hinterlegung der Lohnart unten links auf den Button „OK“.
Diese Lohnart muss von Ihnen beim Mitarbeiter nicht hinterlegt werden, da sie automatisch gezogen wird, wenn das Kennzeichen „Individueller AG-Zuschuss BAV ermitteln“ gesetzt ist. Dieses Kennzeichen finden Sie unter „Lohn → Verträge (VWL etc.)“.
Nun wird der individuelle Zuschuss BAV in der Abrechnung des Mitarbeiters berechnet und an die Institution überwiesen. Bitte beachten Sie, dass unter „Betrag“ der tatsächliche Sparbetrag des Mitarbeiters eingetragen wird, der Zuschuss wird der Überweisung automatisch hinzugerechnet.
Wie Sie eine Direktversicherung hinterlegen, erfahren Sie hier.

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