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Warum muss bei der Anlage des SV-Satzes im Personalstamm immer der ausgeübte Tätigkeitsschlüssel ausgewählt werden, obwohl dieser bereits in der Stammdatentabelle "Berufe" eingetragen ist?
Um den ausgeübten Tätigkeitsschlüssel automatisch in den SV-Satz zu übernehmen, müssen Sie zuerst den Einstellungsberuf im Personalstamm hinterlegen, ehe Sie die Eingaben zur Sozialversicherung eintragen.
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