Abrechnung/Rückrechnung

Welche Einstellungen in der Lohnart müssen für die Inflationsausgleichsprämie vorgenommen werden?

Für die Inflationsausgleichsprämie muss eine neue Lohnart angelegt werden. Die genaue Steuer- und SV-Schlüsselung erfragen Sie bitte bei Ihrem Steuerberater, da wir keine steuerrechtlichen Auskünfte erteilen dürfen. Wir unterstützen Sie gern in der technischen Handhabung unseres Programms.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem "Handbuch Fach 1 – Stammdaten" in Ihrem Kundenbereich auf unserer Homepage und über das Betätigen der F1-Taste in dem jeweiligen Fenster.

Bitte verwenden Sie nicht die Lohnart der Corona-Prämie, da diese nur noch bis zum Ende 2022 gültig ist.

Alle wichtigen gesetzlichen Informationen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastungen-im-ueberblick/inflationsausgleichspraemie-2130190

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