Energiepreispauschale EPP

Wie wird die Lohnart für die EPP angelegt?

Unter “Allgemein/Abrechnung/Lohnarten” muss eine neue Lohnart angelegt werden.

Die Nummer, Lohnart-Bezeichnung und das Kürzel können dabei von Ihnen frei vergeben werden.

Die Lohnart sollte in „Code für Berechnung“ mit der „(0) Betrag“ geschlüsselt sein.

Im Feld „Code für Sozialversicherung“ ist die Lohnart als „(1) Sozialversicherungsfrei“ zu schlüsseln.

Im Feld „Code für Steuerung/Speicherung“ ist die Lohnart mit „(39) Energiepreispauschale 2022" zu schlüsseln.

Im Feld Code für Steuer ist die Lohnart mit „(2) Einmalbezug“ zu schlüsseln.

Im Feld Code für Pfändung (Reiter PFÄNDUNG) „(1) Unpfändbar (Paragr. 850 a ZPO)“.
Laut BMF ist die EPP nicht pfändbar, da es sich hierbei arbeits- und sozialversicherungsrechtlich nicht um „Arbeitslohn“ oder „Arbeitsentgelt“ handelt.

Alle anderen Schlüsselungen sind für die EPP irrelevant.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist noch nicht eindeutig geregelt, wie die Lohnart im Bereich Berufsgenossenschaft zu schlüsseln ist. Fragen Sie dazu bitte Ihren zuständigen Steuerberater. Mit „Speichern“ kann die neu angelegte Lohnart gespeichert werden. 

Schauen Sie sich dazu auch gern unser Handout Energiepreispauschale (EPP) in zvoove Payroll“ an, welches Sie in der zvoove Cloud unter “Downloads/Payroll/Updatebeschreibungen” finden.